Physiotherapeuten ohne Kassenvertrag rechnen direkt mit ihren Patienten ab. Die PatientInnen erhalten eine Behandlung, für welche sie das Therapeutenhonorar persönlich bezahlen. Unter der Voraussetzung der chefärztlichen Bewilligung erhalten die PatientInnen von ihrer Krankenkasse eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Dafür ist es notwendig, die Honorarnote und die bewilligte Originalverordnung bei der Krankenkassa abzugeben. Die geltenden Kostenerstattungstarife für Physiotherapie sind vom Kassenvertrag abhängig und bei der Versicherung zu erfragen. Bei einer eventuell vorhandenen Zusatzversicherung kann jener Differenzbetrag der von der Krankenkasse nicht rückerstattet wurde, teilweise oder ganz erstattet werden.
Der Preis für die Therapie variiert je nach Dauer der Behandlung.