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Voraussetzungen Physiotherapie

Physiotherapie wird als Therapie und Rehabilitation von ÄrztInnen verordnet. Für die physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Hausarzt, Facharzt) notwendig. Diese Verordnung bedarf einer chefärztlichen Bewilligung Ihrer Krankenkassa. Dadurch ist ein tarifmäßiger Kostenersatz gewährleistet.

Die Verordnung Ihres Arztes kann z.B. Folgendes beinhalten:

  • 10 x Einzelheilgymnastik á 30min
  • 6 x Einzelheilgymnastik á 45min
  • Etc.

Sobald Sie die Verordnung des Arztes erhalten und diese chefärztlich genehmigt ist nehmen Sie bitte telefonisch oder per Email Kontakt mit mir auf um einen Termin in der Praxis zu vereinbaren.